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Pflegekräfte aus Osteuropa - Darauf sollten Angehörige achten

Wenn Eltern pflegebedürftig werden, stehen die Angehörigen vor einer schwierigen Entscheidung: Die Eltern im Heim unterbringen oder zu Hause pflegen? Ins Heim wollen die wenigsten. Aber eine 24-Stunden-Betreuung ist für die meisten nicht möglich und kostet viel Kraft. Viele Familien setzen deshalb auf Pflegekräfte aus Osteuropa. Deutsche Agenturen versprechen eine unkomplizierte und legale Vermittlung. Allerdings häufen sich Berichte über Betrug bei diesen Vermittlungen.

Welche Vertragsmodelle gibt es?

Die verschiedenen Vermittlungsagenturen vermitteln die Pflegekraft oft zu unterschiedlichen Bedingungen. Hier sind die gängigsten Vertragsmodelle mit ihren Vor- und Nachteilen:

1. Pflegekraft angestellt nach dem Entsendegesetz

Die osteuropäische Pflegekraft ist in dem Fall bei einer Firma in ihrem Heimatland fest angestellt. Es gilt das Entsendegesetz für Arbeitnehmer aus dem Ausland, das die Arbeitsbedingungen regelt.

Das heißt zum einen: Die Firma im Heimatland zahlt das Gehalt der Pflegekraft sowie alle Steuern und Sozialabgaben. Das muss durch die sogenannte A1-Bescheinigung bestätigt werden.

Zum anderen: Der Mindestlohn hier in Deutschland gilt auch für Pflegekräfte im Ausland. Dadurch ist die Pflege aus Osteuropa nicht in jedem Fall günstiger, als eine heimische Kraft anzustellen.

Problem Weisungsrecht

Der osteuropäische Arbeitgeber hat das Weisungsrecht, bestimmt also über Arbeitsinhalte und Arbeitszeit. Wegen der Entfernung ist es aber kaum möglich, Arbeitsbedingungen zu kontrollieren oder schnell zu reagieren, wenn sich das Pflegeverhältnis ändert. Dann üben oft die Familien selbst das Weisungsrecht aus.

Die Folge: Auch rechtlich gesehen ändert sich das Arbeitsverhältnis – die deutsche Familie wird zum Arbeitgeber und müsste als solcher auch Steuern und Sozialabgaben zahlen. Und die osteuropäische Firma leiht seine Arbeitskraft nur noch an die pflegebedürftige Familie. Dafür ist dann wieder eine kostenpflichtige Verleiherlaubnis nötig, die man bei Arbeitsagenturen beantragen muss.

 

2. Pflegekraft arbeitet als Selbstständige

Um den Mindestlohn zu umgehen und osteuropäische Pflegekräfte weiter günstiger anzubieten, werden die Pflegekräfte oft als Selbstständige geführt. Das Problem: Weil sie meist nur in einem Haushalt arbeiten und leben, stehen sie in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis. Die Folge: Sie gelten als scheinselbstständig. Im schlimmsten Fall müssen die Pflegefamilien ein Bußgeld sowie Steuern und Sozialabgaben nachzahlen.

 

3. Beschäftigtenverhältnis zwischen Pflegefamilie und Pflegekraft

Dieses Modell ist das transparenteste, denn der Arbeitsvertrag besteht direkt zwischen der Arbeitskraft und der Pflegefamilie. Die Pflegefamilie wird also zum Arbeitgeber.

Das bedeutet aber einen großen bürokratischen Aufwand, denn die Pflegefamilie muss die Kraft anmelden (zum Beispiel bei der Agentur für Arbeit, Kranken- und Sozialversicherung), Abrechnungen machen und sich um die Einhaltung der Arbeitsgesetze kümmern. Ohne einen Steuerberater ist das kaum zu schaffen.

Daher übernimmt FairCare alle notwendigen Formalitäten wie Arbeitsvertrag, Anmeldung bei den Sozialversicherungsträgern und dem Finanzamt sowie die Lohnabrechnung.

In jeder Region gibt es sogenannte Pflegestützpunkte, die unabhängig beraten. Auch die Verbraucherzentralen bieten Informationen und Beratung an.

 

Wie erkenne ich schwarze Schafe?

Die Verbraucherzentrale gibt außerdem ein paar Hinweise, mit denen sich dubiose Geschäftspraktiken entlarven lassen:

1. Vertrag genau prüfen

  • Gibt es Musterverträge? Bei einer seriösen Firma gibt es immer Musterverträge, die vor Vertragsabschluss vorgelegt werden.
  • Inwiefern werden die Kosten einzeln aufgelistet, die auf die Pflegefamilie zukommen? Wie hoch ist die Vermittlungsgebühr für welche Leistung? Wie viel Geld erhält die polnische Firma, wie viel die Pflegekraft? Wenn das nicht im Vertrag steht, sollte das zumindest mündlich zu erfragen sein.
  • Mit welcher polnischen Firma arbeitet die deutsche Vermittlungsagentur zusammen? Gibt es im Internet Erfahrungsberichte zu dieser und zum deutschen Vermittler? Und: Wie glaubwürdig sind diese Erfahrungsberichte?
  • Wie verhält es sich mit dem Weisungsrecht? Werden darauf ausreichende Antworten gegeben?
  • Werden alle nötigen Papiere (zum Beispiel A1-Bescheinigung) vorgelegt?
  • Auch die Kündigungsfrist sollte beachtet werden.

2. Erreichbarkeit prüfen

  • Gibt es persönlichen Kontakt zur Vermittlungsagentur, also Büroräume mit Öffnungszeiten? Insofern das möglich ist, am besten vor Ort nachprüfen.
  • Wie gut ist die Agentur telefonisch zu erreichen?

Und: Vorsicht bei Erfahrungsberichten im Internet: Manche positiven Einträge stammen von den Vermittlerfirmen selbst, nicht von betroffenen Familien. Stattdessen lieber im privaten Umfeld nach Empfehlungen umhören.

Quelle: 
WDR; Pflegekräfte aus Osteuropa, Darauf sollten Angehörige achten;
Stand: 12.03.2015