Im Verbund der Diakonievij

Arbeitsrechtliche Mindeststandards

Es sind die in Deutschland geltenden allgemeinen gesetzlichen Arbeitsbedingungen zwingend anzuwenden. 

Arbeitszeit

  • Die Wochenarbeitszeit beträgt in der Regel 38,5 Stunden, mit Überstunden höchstens 45 Stunden.
  • Die tägliche Arbeitszeit darf zehn Stunden nicht überschreiten, mit Ausnahme von dringenden Fällen (zum Beispiel Krankheit in der Familie des Arbeitgebers), dann nur zu unaufschiebbaren Arbeiten und solange die Beschaffung einer anderweitigen Hilfe nicht möglich ist.
  • Es darf höchstens an sechs Tagen in der Woche gearbeitet werden. Im Zeitraum von zwei Wochen sollen möglichst vier Tage arbeitsfrei bleiben, mindestens aber zwei Tage.
  • Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit müssen Arbeitnehmer eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben (gem. Arbeitszeitgesetz).

Urlaub

Der Urlaubsanspruch beträgt bis 29 Jahre 26 Tage, ab 30 Jahren 30 Tage pro Jahr. 

Lohn

Monatlicher Lohn beträgt 2160,- Euro brutto (Stand Oktober 202). Hinzu kommen für den Arbeitgeber noch die anteiligen Sozialversicherungsbeiträge. 

Kündigung

Die Probezeit beträgt drei Monate. Innerhalb dieser Probezeit kann das Arbeitsverhältnis jederzeit unter Einhaltung einer 14-tägigen Kündigungsfrist gekündigt werden. Nach Ablauf der Probezeit kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat auf Ende oder Mitte des Kalendermonats gekündigt werden.