Im Verbund der Diakonievij

Häufige Fragen von Haushalten

Klicken Sie auf eine der Fragen und die Antwort wird eingeblendet.

Wie kann ich sicher sein, dass FairCare Betreuungskräfte tatsächlich legal beschäftigt werden?

Unsere Betreuungskräfte sind mit einem deutschen Anstellungsvertrag angestellt und werden wie jeder deutsche Arbeitnehmer bei den Sozialversicherungsträgern und dem Finanzamt angemeldet, leisten hier die entsprechenden Abgaben und melden sich unmittelbar nach Ankunft beim Einwohnermeldeamt an.
Sie sind als Betreuungskraft im Haushalt angestellt und arbeiten entsprechend den gesetzlich geregelten Wochenarbeitszeit.

Was muss ich als Haushalt tun, wenn ich eine FairCare Betreuungskraft vermittelt bekommen möchte?

Bitte füllen Sie den Fragebogen für Haushalte so umfassend wie möglich aus und übersenden diesen, zusammen mit dem Vermittlungsauftrag per Mail oder Post an FairCare.

Wir werden uns dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die weitere Vorgehensweise besprechen.

Was passiert, wenn ich den Vermittlungsauftrag übersendet habe, FairCare aber keine passende Betreuungskraft finden sollte?

Das passiert in der Regel nicht. Umso besser wir Ihre Anforderungen kennen, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit Ihnen passende Kräfte vorschlagen zu können. Sollte es dennoch passieren, dass wir keine geeignete Betreuungskraft für Sie finden können, ist der Vermittlungsauftrag selbstverständlich gegenstandslos. Die Vermittlungsgebühr wird erst zur Zahlung fällig, wenn Ihre FairCare Betreuungskraft bei Ihnen angekommen ist und sie bereits 2 Wochen in Ihrem Haushalt tätig ist.

Was muss ich als Haushalt nach der Ankunft meiner FairCare Betreuungskraft tun?

Die meisten unserer Betreuungskräfte waren bereits in einem FairCare-Privathaushalt beschäftigt und haben daher bereits eine deutsche Krankenversicherung, die Sozialversicherungsnummer, ein Konto und ihre Steuernummer.

Diese Kräfte müssen nur noch auf dem Einwohnermeldeamt angemeldet werden.

Betreuungskräfte, die vorher noch nicht nach dem deutschen Arbeitsrecht beschäftigt waren, müssen sich neben der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt noch bei der ortsansässigen Krankenkasse anmelden (Anträge in deutscher und der jeweiligen Landessprache schicken wir vorab zu) und unter Umständen ein Konto eröffnen.

Die Meldungen gegenüber den Sozialversicherungsträgern und dem Finanzamt übernimmt unser Lohnabrechner, der darüber hinaus die monatlichen Gehaltsabrechnungen erstellt.